Quizfrage MLIII

Quizfragen von Mitgliedern des Asterix-Forums.

Moderator: Terraix

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Iwan
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Quizfrage MLIII

Beitrag: # 58806Beitrag Iwan »

Guten Tag, Freunde

Entschuldigt bitte die Verzögerung mit der neuen Quizfrage! Also, gesucht wird eine Stelle, an der Asterix und Obelix gemeinsam etwas tun, bei dem man eigentlich erwarten müsste, dass ein Vertrag unterschrieben wird. Das tun aber weder sie noch die anderen Beteiligten für sich.
Es kann gut sein, dass es mehrere Lösungen gibt, die mir jetzt nicht einfallen. Es geht nicht um den Kauf von etwas, da kann man sich ja über Verträge streiten.

Viel Spaß beim Finden!
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Terraix
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Re: Quizfrage MLIII

Beitrag: # 58813Beitrag Terraix »

Hallo Iwan,

die Verzögerung ist kein Problem ;-) Manchmal dauert es ja ohnehin etwas, bis Quizfragen gelöst werden. Zu deiner Frage fallen wir mehrere mögliche Antworten ein:

- Band 10: als Asterix und Obelix in die römische Legion eintreten, wird kein Vertrag unterschrieben, sie sollen lediglich einem Legionär ihren Namen nennen und sich auf ihre Wehrtauglichkeit hin untersuchen lassen.
- Band 13: weder im "Palast der Gladiatoren" noch im Theater werden Verträge unterzeichnet.

Falls die gesuchte Lösung nicht dabei ist, können wir gerne trotzdem mit deiner Frage fortfahren - ich bin neugierig auf die korrekte Antwort :-D

Beste Grüße,
Terraix
Freund großzügiger Meerschweinchen
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Jörgix
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Re: Quizfrage MLIII

Beitrag: # 58815Beitrag Jörgix »

Ich versuch‘s auch mal.
Irgendwas passt immer nicht!

Legionär: Glaub ich nicht, da sie sich einschreiben lassen
Schweiz: Auch nicht, weil sie schriftlich ein Konto eröffnen
Trabantenstadt: Hier müsste der Mietvertrag mit Troubadix
unterzeichnet werden

Jetzt zwei Stellen die es sein könnten:

Lobeeren: Seite 15 lassen sie sich in Kommission nehmen
Tour de france: Die Wette mit Nichtsalsverdrus, Seite 8

Hier wäre doch wohl ein Vertrag angebracht!
Trotzdem glaube ich irgendwie nicht das die gesuchte Stelle dabei ist.
Iwan spricht auch von „die anderen“, bei mir ist es immer nur „ein“
Vertragspartner.
Bin gespannt, Jörg
P.S. Mietverträge für Fisch und Krustentiere gibt‘s nicht, oder??
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WeissNix
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Re: Quizfrage MLIII

Beitrag: # 58816Beitrag WeissNix »

Jörgix hat geschrieben: 12. Juni 2018 13:58 Jetzt zwei Stellen die es sein könnten:

Lobeeren: Seite 15 lassen sie sich in Kommission nehmen
Tour de france: Die Wette mit Nichtsalsverdrus, Seite 8

Hier wäre doch wohl ein Vertrag angebracht!
Da unser heutiges Recht im weitesten Sinne noch auf dem römischen Recht basiert, wäre mal zu prüfen, welche Verträge heute der Schriftform bedürfen; meines Wissens wären dies hier die bedeutendsten:

- Immobilienveräusserung oder -übertragung
- längerfristige (> ein Jahr) Mietverträge
- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
- wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages
- Verträge mit der öffentlichen Verwaltung
- Verbraucherdarlehensvertrag

Vor diesem Hintergrund könnte Troubadix Mietvertrag in der Trabantenstadt als einzige der bislang genannten Stellen passen, falls denn Asterix und Obelix den Vertrag gemeinsam abschliessen wollen (Album gerade nicht greifbar).

Der Verkauf über Titus wäre ja nur die Vollmachtserteilung an Titus, und die ist kein Vertrag, sondern einseitige Willenserklärung. Die Arbeitsverträge im Kupferkessel müssen nicht sofort schriftlich konkretisiert werden, der Eintritt in die Legion ist auch einseitige Willenerklärung, kein Vertrag.

BTW, gewettet wird per Handschlag - Wetten sind das letzte, das der Schriftform bedarf ;-)
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Iwan
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Re: Quizfrage MLIII

Beitrag: # 58817Beitrag Iwan »

Hallo zusammen
Hui, das ging ja schnell! Terraix, das mit dem Eintritt in die Legion war genau die gesuchte Stelle, damit bist du dran! Aber der Rest stimmt natürlich auch!
Jörgix, danke für deine Vorschläge und Anmerkungen! Ich vermute mal, die zukünftigen Legionäre hätten schon irgendwo unterschreiben müssen. Zumindest Seeleute, die ja auch angeworben werden, müssen ja auch unterschreiben, und sei es nur mit einem Kreuz. Beim Konto in der Schweiz sagt Vreneli ja explizit, dass sie an diesen und jenen Stellen unterschreiben müssten. Mit "Lorbeeren" hast du recht, ich hatte das mit der Kommission nicht mehr im Kopf und war der Meinung, das sei mit dem Hinweis, es gehe um keinen Kauf, erledigt.
WeissNix, danke auch für deine Ausführungen! Bist du dir mit dem Eintritt in die Legion sicher? Es ist ja nicht nur der Wille des Rekruten, sondern der Staat bzw. die Armee geht ja ebenfalls eine Verpflichtung ein? Ich hoffe, du kannst dich trotzdem damit einverstanden erklären, dass Terraix die nächste Frage stellen darf?
Beste Grüße
I.
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WeissNix
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Re: Quizfrage MLIII

Beitrag: # 58819Beitrag WeissNix »

Iwan hat geschrieben: 12. Juni 2018 17:06 WeissNix, danke auch für deine Ausführungen! Bist du dir mit dem Eintritt in die Legion sicher?
Es heisst ja, man "verpflichtet sich" zum Militärdienst - andereseits schrub ich ja, dass Verträge mit der öffentlichen Verwaltung auch grundsätzlich der Schriftform bedürfen. Ich hätte jetzt diese Verpflichtung als einseitig angesehen, aber:

Es ist ja Dein Rätsel! Ich dachte nur, ich geb mal ein paar allgemeine Hinweise, wo man heute eine Unterschrift zwingend erwarten würde. Und ich als ausgewiesener Korinthenkacker hätte aufgrund der Formulierung der Frage mit einer anderen Antwort als den obigen Vorschlägen gerechnet... aber wer will schon päpstlicher sein als die zwei Päpste? :comedix:

Aber ein schönes Rätsel - ich werde mal die Alben beim nächsten Lesen durch die juristische Brille betrachten, vielleicht fällt mir dann das Fragestellen wieder etwas leichter ;-)
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Iwan
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Re: Quizfrage MLIII

Beitrag: # 58821Beitrag Iwan »

Danke schön für dein Verständnis! Korinthenkacker bist du aber ganz bestimmt nicht, sei da beruhigt! Meine Frage wäre dabei, ob es denn überhaupt eine einseitige Verpflichtung geben kann. Wenn ich an die gerade aktuelle Meldung bezüglich Streikrecht für Beamte denke: Da hieß es ja auch, dass zwar der Beamte die Pflicht zur Treue gegenüber dem Staat habe, andererseits aber auch der Staat verpflichtet sei, für sichere Arbeitsverhältnisse zu sorgen und den Beamten zu bezahlen. Das klingt ja dann eher nach einer gegenseitigen Verpflichtung ...
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Nullnullsix
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Re: Quizfrage MLIII

Beitrag: # 58822Beitrag Nullnullsix »

WeissNix hat geschrieben: 13. Juni 2018 00:29 (...)
Es heisst ja, man "verpflichtet sich" zum Militärdienst - (...)
Ich denke, da liegt die Betonung auf 'sich', wobei das 'sich verpflichten' gegen die Wehrpflicht (wo der Staat den jeweiligen Menschen verpflichtet) abgegrenzt wird. In beiden Fällen aber gibt es zwei 'Vertragspartner', die beide Rechte und Pflichten haben* und -auch ganz wichtig- gilt generell: Wenn jemand seine vertragsmässigen Pflichten nicht erfüllt, ist das für den Vertragspartner kein Freibrief, seinerseits seinen Verpflichtungen nicht nach zu kommen und es macht erst recht nicht den kompletten Vertrag unwirksam.

*wobei die Wehrpflicht eben kein 'Vertrag' ist, denn ein Vertrag ist eine beidseitige Willenserklärung (und der Wille des Wehrpflichtigen ist ja in der Regel ein anderer. Wenn der für den Dienst ist, wird er sich im Zweifel ersatzweise selbst verpflichten.) sondern eine einseitige Verpflichtung, die der 'Gegenpartei' auferlegt wird. Trotzdem ergeben sich dabei auch Verpflichtungen, die der Staat dem Wehrpflichtigen gegenüber hat, waraus sich wiederum Rechte ergeben, die der Wehrpflichtige hat. Insoweit also trotz 'kein Vertrag', eine 'Beziehung' aus der sich gegenseitige Rechte und Pflichten ergeben.
Eigentlich hätte was passieren müssen, als ich auf den Knopf drückte!
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WeissNix
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Re: Quizfrage MLIII

Beitrag: # 58823Beitrag WeissNix »

Iwan hat geschrieben: 13. Juni 2018 11:57 ...Meine Frage wäre dabei, ob es denn überhaupt eine einseitige Verpflichtung geben kann. Wenn ich an die gerade aktuelle Meldung bezüglich Streikrecht für Beamte denke: Da hieß es ja auch, dass zwar der Beamte die Pflicht zur Treue gegenüber dem Staat habe, andererseits aber auch der Staat verpflichtet sei, für sichere Arbeitsverhältnisse zu sorgen und den Beamten zu bezahlen. Das klingt ja dann eher nach einer gegenseitigen Verpflichtung ...
Schon richtig - aber die Pflichten des Staates gegenüber seinen Soldaten/Beamten sind ja nicht in dem Vertrag mit dem Soldaten/Beamten geregelt, sondern in einem allgemeinen Gesetz, das für alle gilt. Daher braucht es keine explizite Vereinbarung diesbezüglich mit jedem einzelnen Staatsdiener, da reicht es, wenn sich dieser verpflichtet zum Dienst für den Staat auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen.

Gerade diesbezüglich ist das Urteil bezüglich Streikrecht für Beamte meines Erachtens problematisch, weil der Staat die Regeln jederzeit auch zum Nachteil der Beamten ändern kann - der einzelne Beamte aber nicht ohne gravierende Nachteile dann den Job hinschmeissen, wenn ihm die neuen Regeln nicht passen.

Zu Metusalix: Und um die Wehrpflicht ging es im Band X ja gar nicht, denn erstens war die römische Legion eine Berufsarmee, und zweitens die dort Rekrutierten ja noch nicht einmal Römer, die ggf. einer allg. Wehrpflicht unterlegen hätten.
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Nullnullsix
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Re: Quizfrage MLIII

Beitrag: # 58824Beitrag Nullnullsix »

WeissNix hat geschrieben: 13. Juni 2018 13:56 (...) Zu Metusalix: Und um die Wehrpflicht ging es im Band X ja gar nicht, denn erstens war die römische Legion eine Berufsarmee, und zweitens die dort Rekrutierten ja noch nicht einmal Römer, die ggf. einer allg. Wehrpflicht unterlegen hätten.
Ja, klar. Ich bezog mich auch nicht auf Band X, sondern wollte allgemein auf den Unterschied der 'Vertragssituation' von 'sich verpflichten' und 'verpflichtet werden' hinweisen.
Eigentlich hätte was passieren müssen, als ich auf den Knopf drückte!
Terraix
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Re: Quizfrage MLIII

Beitrag: # 58825Beitrag Terraix »

Da hier nun seit über 48 Stunden nichts mehr gepostet wurde, erlaube ich mir, diese Quizfrage zu schließen. Ich hoffe, dass damit niemand Probleme hat ;-)
Freund großzügiger Meerschweinchen
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