Asterix Plagiate in der Werbung

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Gerrit

Asterix Plagiate in der Werbung

Beitrag: # 21508Beitrag Gerrit »

Hallo,

nach dem ich ein Plakat in der U-Bahn gesehen habe hier mal ein interessanter Link:
http://www.interconnex.info/tmpl/XStart ... anguage=ML

Für die Werbekampagne dient ja relativ eindeutig Asterix als Vorbild. Hat jemand eine Ahnung wie so etwas rechtlich aussieht ? Und gab es da nicht mal eine Klage gegen Shell die ihr Motoröl "Helix" ähnlich beworben hatten ?

Grüße Gerrit
Gerrit

Re: Asterix Plagiate in der Werbung

Beitrag: # 22349Beitrag Gerrit »

So, kam zwar noch keine Antwort auf meinen Eintrag oben, aber ich habe gerade bei Wikipedia folgendes gefunden. Und zwar ging es bei der Klage nicht um "Helix" sondern um "Mobilix", irgend eine Computer Datenbank.
http://tuxmobil.de/mobilix_asterix.html
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Erik
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Re: Asterix Plagiate in der Werbung

Beitrag: # 22369Beitrag Erik »

Hallo Gerrit,
Gerrit hat geschrieben:Und zwar ging es bei der Klage nicht um "Helix" sondern um "Mobilix", irgend eine Computer Datenbank.
die alte MobiliX-Geschichte ist bekannt, ja. Aber das war auch ein völlig anderer Fall. Die Les Éditions Albert/René haben mit nichten ein Monopol auf alle Namen, die auf "-ix" enden. Das haben sie nie behaupet und würde auch nie funktionieren. Im MobiliX-Streit ging es (wie in einigen andferen Abmahn-Fällen) um das Markenrecht. Eine Marke kann man immer nur für bestimmte Produktkategorien eintragen lassen. Andere Bezeichnungen müssen dann einen gewissen Abstand halten, so daß keine Verwechslungsgefahr besteht.

Zwischen der eingetragenen Marke Obelix und der Marke MobiliX wurde eine Verwechslungsgefahr bejaht (halte ich persönlich für fraglich, aber die Gerichte haben so entschieden). Bei den Namen "Studifix" und "Sparwienix" ist hingegen keine Verwechsungsgefahr zu Asterix oder Obelix (oder was die sich sonst noch alles als Marke haben eintragen lassen) gegeben, selbst wenn die Angebote von "Veolia Verkehr" auf einem Gebiet luiegen sollten, für das "Asterix-Marken" bestehen.

Darüberhinaus gibt es noch soetwas wie Ausbeutung des guten Rufes eines Produktes. Das könnte aber auch allenfalls der Fall sein, wenn eindeutig auf die Asterix-Comics Bezug genommen würde, um etwas zu bewerben. Allein die Bildung von Namen auf "-ix" düfte da kaum genügen.

Gruß
Erik
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Gerrit

Re: Asterix Plagiate in der Werbung

Beitrag: # 22375Beitrag Gerrit »

Hm, die Sachen zum Namensrecht sind mir bekannt, bei der Sparwienix Werbung finde ich die Verwechslungsgefahr jedoch relativ hoch, als ich die Anzeige zum erstenmal sah dachte ich wirklich es handelt sich um eine Asterix Werbung.

Es wird halt kein direkter Bezug zu den Asterix-Comics hergestellt, aber die Figur ist von der Aufmachung und dem Zeichenstil her schon sehr nahe an Asterix dran.

Gruß Gerrit
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Erik
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Re: Asterix Plagiate in der Werbung

Beitrag: # 22387Beitrag Erik »

Hallo Gerrit,
Gerrit hat geschrieben:aber die Figur ist von der Aufmachung und dem Zeichenstil her schon sehr nahe an Asterix dran.
Achso, Du meinst hier eine Urheberrechtsverletzung wegen der Zeichung... naja, da würde ich schon meinen, daß der Abstand zur Originalfigur groß genug ist, zumal man die hier nur von hinten sieht. Ansonsten müßte ja jede Figur mit gelben Haaren und Knollnase verboten sein.

Ich stimme Dir zu, daß hier bewußt die Assoziation mit Asterix gesucht wird. Und zumindest bei Asterix-Fans wird das auch funktionieren. Für ein wirkliches Plagiat, also eine urheberrechtsverletzende Benutzung des Werkes "Asterix" dürfte das gegebene Maß der Anlehnung aber kaum ausreichen.

Die dafür am ehesten einschlägige Rechtsprechung ist aber sicherlich nicht die MobiliX-Sache, sondern eher die zum Isterix- und zum Alcolix-Fall. Allerdings ging es da um Parodien, nicht um Werbung. Ob die Bewertungsmaßstäbe bei Werbung andere sind, weiß ich nicht. Aber ich nehme mal an, daß auch insoweit eine deutliche Nähe zum geschützten Werk erkennbar sein muß. Dabei kommt es (zumindest für Parodien) auf den Durchschnittsbetrachter an, der das geschützte Werk kennt (hier also ein Asterix-Gelegenheitsleser).

Gruß
Erik
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Iwan
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Re: Asterix Plagiate in der Werbung

Beitrag: # 22392Beitrag Iwan »

Hallo,

von wegen Ähnlichkeit von Parodien erinnere ich mal an den Film "Johnny English", eine James Bond-Parodie von Rowan Atkinson, für die auch ziemlich Geld hin gelegt werden musste. Ist nur eine Barfrage :)

I.
Gott sagte zum Stein: "Und du wirst Feuerwehrmann!" Der Stein sagte: "Nein, dazu bin ich nicht hart genug."
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Erik
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Re: Asterix Plagiate in der Werbung

Beitrag: # 22393Beitrag Erik »

Hallo Iwan,
Iwan hat geschrieben:Ist nur eine Barfrage :)
jein. Mit einer Zustimmung des Urhebers (die man sich in der Tat regelmäßig teuer wird erkaufen müssen) darf man natürlich alles machen. Eine Parodie ist aber eigentlich gerade ein eigenes Werk, das sich mit einem bestehenden, geschützten Werk kritsch, in der Regel antithematisch auseinandersetzt. Eine solche Parodie darf man gerade ohne Zuszimmung des Urhebers - und das heißt ohne zu zahlen - anfertigen und verwerten.

Das Problem dabei ist, daß eine Parodie eine genügende Individualität, d.h. eine eigenschöpferische Leistung aufweisen muß, die die (für die Pardie gerade zwangsläufige) Bezugnahme auf das parodierte Werk - also die übernommenen Teile - in den Hintergrund treten läßt. Dafür ist ein gewisser Abstand zum Originalwerk erforderlich. Gelingt das (letztlich nach Meinung des Gerichts) nicht, dann liegt eine unfreie Benutzung des Werkes vor, die eine Reihe Ansprüche des Urhebers (Unterlassung, Information, Schadensersatz) auslöst. Eine Strafbarkeit besteht freilich nur bei Vorsatz, der bei "mißglückten Parodien" selten vorliegen wird. Insofern kommt es auch hier im Endeffekt "nur" auf das Bare an, nämlich, ob man sich den im Wege der Lizenzanalogie berechneten Schadensersatz (man muß zahlen, was eine Lizenz gekostet hätte) wird leisten können. ;-)

Aber wie gesagt, das gilt für Parodien. Gerrit meinte aber ja Werbung. Bei Werbung liegt keine zwangsläufig auf das Ursprungswerk bezogene Arbeit vor. Gleichwohl dürfte auch Werbung ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein. Welche Maßstäbe hier gelten, kann ich nicht sagen (das könnte z.B. auch davon abhängen, ob Werbung unter die grungrechtlich geschützte Kunstfreiheit fällt). Ich würde vermuten, daß der Abstand hier noch größer zum Originalwerk sein muß. Aber wenn man das wirklich wissen will, müßte man sicher erst intensiver recherchieren.

Gruß
Erik
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