das soll hoffentlich nur ein (makaberer) Scherz sein. Dafür müsste man nämlich nicht nur den hippokratischen Eid einschränken, sondern vor allem auch das Strafrecht. Einen schwerkranken Hilfebedürftigen - selbst wenn er an seinem Zustand selbst (Mit-)Schuld ist - als Arzt unversorgt zu lassen, ist in aller Regel zumindest unterlassene Hilfeleistung (von echten Triage-Situationen abgesehen, weil dann eben ggf. die Möglichkeit zu helfen fehlt). Gegebenenfalls könnte man das Sterbenlassen eines Menschen nur weil er ungeimpft ist durch einen Arzt wohl auch als versuchten Totschlag durch Unterlassen (für vollendeten Totschlag wird man die Kausalität praktisch kaum feststellen können, denn der Covid-Infizierte könnte ja auch trotz ärztlicher Hilfe gestorben sein) werten.Nullnullsix hat geschrieben: ↑27. Dezember 2021 16:28Ich persönlich wäre alternativ sonst für eine Einschränkung des hippokratischen Eids: Wenn Ärzte und Pflegepersonal unbelehrbare Ungeimpfte von der Intensivstation verweisen dürften ("Geh nach Hause sterben."), könnte man von mir aus auch auf Impfpflicht verzichten.
Das Strafrecht an der Stelle einzuschränken, dürfte kaum zulässig sein. Unser Grundgesetz sieht immerhin einen Höchstschutz für das menschliche Leben vor. Ich meine zu Recht. Deshalb würde ich von solchen Überlegungen - jedenfalls sofern ernst gemeint - die Finger lassen.
Gruß
Erik