Bastelbogen gesucht
Moderatoren: Michael_S., Erik
Bastelbogen gesucht
Hallo zusammen,
ich hatte als Kind zusammen mit meinem Bruder einen Bastelbogen der nach meiner Erinnerung das Gallische Dorf zum Inhalt hatte. Leider hat den Bogen damals eine Cousine von uns bei einem beliebten Verwandtschaftstreff mit der Schere zerschnippelt. Wir hatten einen Ochsenkarren und ein paar Figuren zusammengebaut. Mehr gibt meine Erinnerung die ich nach Internetgestöber etwas aufgefrischt habe nicht mehr her. Ich würde diesen Bastelbogen gerne wieder haben. Ich brauche nicht den Originalbogen, ein guter Scan wie bei "Seite 42" (Mickey Maus Bastelbögen) würde vollkommen ausreichen.
Natürlich gibt es Urheberrechte, aber ein Bastelbogen für den Hausgebrauch sollte niemanden einen Zacken aus der Krone brechen.
Ich bin gespannt ob mir jemand helfen kann.
Danke Michael
ich hatte als Kind zusammen mit meinem Bruder einen Bastelbogen der nach meiner Erinnerung das Gallische Dorf zum Inhalt hatte. Leider hat den Bogen damals eine Cousine von uns bei einem beliebten Verwandtschaftstreff mit der Schere zerschnippelt. Wir hatten einen Ochsenkarren und ein paar Figuren zusammengebaut. Mehr gibt meine Erinnerung die ich nach Internetgestöber etwas aufgefrischt habe nicht mehr her. Ich würde diesen Bastelbogen gerne wieder haben. Ich brauche nicht den Originalbogen, ein guter Scan wie bei "Seite 42" (Mickey Maus Bastelbögen) würde vollkommen ausreichen.
Natürlich gibt es Urheberrechte, aber ein Bastelbogen für den Hausgebrauch sollte niemanden einen Zacken aus der Krone brechen.
Ich bin gespannt ob mir jemand helfen kann.
Danke Michael
Re: Bastelbogen gesucht
Hallo Farmix,
bei der Beschaffung des Bastelbogens kann ich keine Hilfe sein, aber vielleicht ber der Identifikation dessen, was Du suchst.
Das Bastelbuch Nr. 1 aus dem Interverlag von 1973: "Das Gallier Dorf" (1974 in etwas veränderter 2. Auflage als "Baut das Dorf der Gallier")
Das Panorama-Bastelbuch Nr. 1 aus dem Bastei-Verlag von 1992: "Das Gallier-Dorf"
Deneben gibt es noch verschiedene Bastelbögen zum Gallierdorf zu verschiedenen Asterix-Überraschungsei-Serien. Die beinhalten aber eben keine Figuren, weshalb ich mal denke, die werden nicht gemeint sein.
Hilfreich wäre es insofern schonmal, wenn Du sagen könntest, in welchem Zeitraum sich das abgespielt hat. Wenn es vor 1992 gewesen sein sollte, käme praktisch nur noch das Inter-Bastelbuch in Frage (so es sich nicht um ein ausländisches Produkt gehandelt hat, da habe ich den Überblick nicht).
Ich habe sicherheitshalber auch in den jewiligen Nr. 2, also den Bastelbüchern zum Römerlager, nachgesehen. Aber auch dort findet sich nirgends ein Ochsenkarren. - Die Ü-Ei-Bastelbögen habe ich, wie gesagt, jetzt gerade nicht griffbereit. Es ist unwahrscheinlich, aber nicht undenkbar, daß da bei einem ein Ochsenkassen als Kulisse dabei ist.
Gruß
Erik
bei der Beschaffung des Bastelbogens kann ich keine Hilfe sein, aber vielleicht ber der Identifikation dessen, was Du suchst.
Es gibt 2 deutsche Bastelbögen, die das Basteln des gallischen Dorfes zum Inhalt haben:Farmix hat geschrieben:ich hatte als Kind zusammen mit meinem Bruder einen Bastelbogen der nach meiner Erinnerung das Gallische Dorf zum Inhalt hatte.
Das Bastelbuch Nr. 1 aus dem Interverlag von 1973: "Das Gallier Dorf" (1974 in etwas veränderter 2. Auflage als "Baut das Dorf der Gallier")
Das Panorama-Bastelbuch Nr. 1 aus dem Bastei-Verlag von 1992: "Das Gallier-Dorf"
Deneben gibt es noch verschiedene Bastelbögen zum Gallierdorf zu verschiedenen Asterix-Überraschungsei-Serien. Die beinhalten aber eben keine Figuren, weshalb ich mal denke, die werden nicht gemeint sein.
Hilfreich wäre es insofern schonmal, wenn Du sagen könntest, in welchem Zeitraum sich das abgespielt hat. Wenn es vor 1992 gewesen sein sollte, käme praktisch nur noch das Inter-Bastelbuch in Frage (so es sich nicht um ein ausländisches Produkt gehandelt hat, da habe ich den Überblick nicht).
Das Herangehen mit einer Schere spricht gegen die 2. Auflage des Inter-Bastelbuchs und gegen das Panorama-Bastelbuch, denn beide hatten vorperforierte Bauteile. Die 1. Auflage des Inter-Bastelbuchs hatte Teile zum Ausschneiden. Das trifft allerdings auch auf einige der Ü-Ei-Bastelbögen zu (die kenne ich jetzt nicht im Detail).Farmix hat geschrieben:Leider hat den Bogen damals eine Cousine von uns bei einem beliebten Verwandtschaftstreff mit der Schere zerschnippelt.
Das allerdings stellt mich vor ein Rätsel. Ich habe gerade die beiden Bastelbücher hervorgeholt und nachgesehen. Weder im Inter-Bastelbuch, noch im Panorama-Bastelbuch von Bastei befindet sich ein Ochsenkarren. Im Inter-Bastelbuch gibt es einen Ochsen ohne Karren und eine Kuh, die gemolken wird. Im Panorama-Bastelbuch noch nicht einmal das. Ist diese Erinnerung sicher?Farmix hat geschrieben:Wir hatten einen Ochsenkarren und ein paar Figuren zusammengebaut.
Ich habe sicherheitshalber auch in den jewiligen Nr. 2, also den Bastelbüchern zum Römerlager, nachgesehen. Aber auch dort findet sich nirgends ein Ochsenkarren. - Die Ü-Ei-Bastelbögen habe ich, wie gesagt, jetzt gerade nicht griffbereit. Es ist unwahrscheinlich, aber nicht undenkbar, daß da bei einem ein Ochsenkassen als Kulisse dabei ist.
Man darf sich von einer rechtmäßigen Vorlage eine unentgeltliche Privatkopie auf beliebigen Trägern zum privaten Gebrauch herstellen lassen (§ 53 UrhG).Farmix hat geschrieben:Natürlich gibt es Urheberrechte, aber ein Bastelbogen für den Hausgebrauch sollte niemanden einen Zacken aus der Krone brechen.
Gruß
Erik
"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!" (Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)
Re: Bastelbogen gesucht
Hallo Eric,
danke für deine Rückantwort. Also nach deiner Argumentationskette kann es sich nur um das Bastelbuch Nr. 1 aus dem Interverlag gehandelt haben. Ich habe in einem anderen Forum, dem Kartonmodell-Forum inzwischen auch ein Bild des gebauten Dorfes gefunden. Hier ist auch der Ochsenkarren abgebildet. So schlecht war meine
Erinnerung an die traumatische Bastelbogenverlustsituation nicht.
Ich versuch mal die Bilder einzufügen. Bin allerdings hier eher ein Laie.
Also nochmal, wenn mir jemand einen Scan des Bastelbuches senden kann wäre ich wirklich sehr dankbar.
Ich brauch wirklich nicht das Original, denn dann würde ich ja wieder nicht basteln, da dieser Bogen ja schon
mehr als 30 Jahre alt ist. Bei Autos spricht man da schon von Oldtimer.
Danke an alle
Farmix
EDIT von Erik: Zitate durch Einsatz der Zitatfunktion kenntlich gemacht.
danke für deine Rückantwort. Also nach deiner Argumentationskette kann es sich nur um das Bastelbuch Nr. 1 aus dem Interverlag gehandelt haben. Ich habe in einem anderen Forum, dem Kartonmodell-Forum inzwischen auch ein Bild des gebauten Dorfes gefunden. Hier ist auch der Ochsenkarren abgebildet. So schlecht war meine
Erinnerung an die traumatische Bastelbogenverlustsituation nicht.
Ich versuch mal die Bilder einzufügen. Bin allerdings hier eher ein Laie.
Also nochmal, wenn mir jemand einen Scan des Bastelbuches senden kann wäre ich wirklich sehr dankbar.
Ich brauch wirklich nicht das Original, denn dann würde ich ja wieder nicht basteln, da dieser Bogen ja schon
mehr als 30 Jahre alt ist. Bei Autos spricht man da schon von Oldtimer.
Danke an alle
Farmix
definitivErik hat geschrieben:Das Bastelbuch Nr. 1 aus dem Interverlag von 1973: "Das Gallier Dorf" (1974 in etwas veränderter 2. Auflage als "Baut das Dorf der Gallier")
Das Panorama-Bastelbuch Nr. 1 aus dem Bastei-Verlag von 1992: "Das Gallier-Dorf"
Hilfreich wäre es insofern schonmal, wenn Du sagen könntest, in welchem Zeitraum sich das abgespielt hat. Wenn es vor 1992 gewesen sein sollte, käme praktisch nur noch das Inter-Bastelbuch in Frage (so es sich nicht um ein ausländisches Produkt gehandelt hat, da habe ich den Überblick nicht).
war sicher zum ausschneiden.Erik hat geschrieben:Das Herangehen mit einer Schere spricht gegen die 2. Auflage des Inter-Bastelbuchs und gegen das Panorama-Bastelbuch, denn beide hatten vorperforierte Bauteile. Die 1. Auflage des Inter-Bastelbuchs hatte Teile zum Ausschneiden.Farmix hat geschrieben:Leider hat den Bogen damals eine Cousine von uns bei einem beliebten Verwandtschaftstreff mit der Schere zerschnippelt.
Doch doch es gibt ihnErik hat geschrieben:Das allerdings stellt mich vor ein Rätsel. Ich habe gerade die beiden Bastelbücher hervorgeholt und nachgesehen. Weder im Inter-Bastelbuch, noch im Panorama-Bastelbuch von Bastei befindet sich ein Ochsenkarren. Im Inter-Bastelbuch gibt es einen Ochsen ohne Karren und eine Kuh, die gemolken wird. Im Panorama-Bastelbuch noch nicht einmal das. Ist diese Erinnerung sicher?Farmix hat geschrieben:Wir hatten einen Ochsenkarren und ein paar Figuren zusammengebaut.
EDIT von Erik: Zitate durch Einsatz der Zitatfunktion kenntlich gemacht.
- Dateianhänge
-
- gebautes_dorf.jpg (194.73 KiB) 4419 mal betrachtet
Re: Bastelbogen gesucht
Hallo Famix,
Viel Erfolg noch bei Deiner Suche.
Gruß
Erik
jep, Deinem Bild zufolge muß er es sein.Farmix hat geschrieben:Also nach deiner Argumentationskette kann es sich nur um das Bastelbuch Nr. 1 aus dem Interverlag gehandelt haben.
Ich habe nochmals nachgesehen und festgestellt, daß ich Tomaten auf den Augen hatte. Es gibt dort tatsächlich einen Ochsenkarren. Da die Ochsen und der Karren allerdings nicht direkt nebeneinander auf dem Bogen stehen, hatte ich es nicht bemerkt. Sorry für die dadurch entstandene Verunsicherung.Farmix hat geschrieben:Ich habe in einem anderen Forum, dem Kartonmodell-Forum inzwischen auch ein Bild des gebauten Dorfes gefunden. Hier ist auch der Ochsenkarren abgebildet.
Dabei kann ich, wie gesagt, nicht behilflich sein. Ich habe keinen Scanner zur Verfügung.Farmix hat geschrieben:Also nochmal, wenn mir jemand einen Scan des Bastelbuches senden kann wäre ich wirklich sehr dankbar.
Viel Erfolg noch bei Deiner Suche.
Gruß
Erik
"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!" (Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)
Re: Bastelbogen gesucht
da breauchste auch nen A3-scanner, weil die einzelnen bauelemente teilweise über die falz auf dem anderen teil des blattes weitergehen.
mit nem A4-scanner brauchste zumindest noch ein bildbearbeitungsprogramm und viel zeit... :-D
und rechtlch wäre die weitergabe eines scans auch nicht ganz so einfach, wie oben angemerkt. siehe § 53 Abs. 6 UrhG:
6) 1Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 2Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
also: weitergeben darf man die "vervielfältigungsstücke" nicht, wohl aber verleihen, da inzwischen längst vergriffen. grundsätzlich gilt jedoch, dass man als berechtigter nur zum eigenen gebrauch vervielfältigen darf. (§ 53 Abs. 2 Nr. 4 UrhG)
so wie ich das sehe, wäre eine weitergabe eines scans rechtswidrig, ich habe das so verstanden, dass du dir entweder das originalheft oder eine legal hergestellte Kopie leihen könntest. was du dann damit machst, reisst keinen anderen in eine rechtliche grauzone. oder du kaufst ein antiquarisches heft, scanst es ein, und verkaufst es weiter (das original, nicht die scans :-D )
waidmannsheil
mit nem A4-scanner brauchste zumindest noch ein bildbearbeitungsprogramm und viel zeit... :-D
und rechtlch wäre die weitergabe eines scans auch nicht ganz so einfach, wie oben angemerkt. siehe § 53 Abs. 6 UrhG:
6) 1Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 2Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
also: weitergeben darf man die "vervielfältigungsstücke" nicht, wohl aber verleihen, da inzwischen längst vergriffen. grundsätzlich gilt jedoch, dass man als berechtigter nur zum eigenen gebrauch vervielfältigen darf. (§ 53 Abs. 2 Nr. 4 UrhG)
so wie ich das sehe, wäre eine weitergabe eines scans rechtswidrig, ich habe das so verstanden, dass du dir entweder das originalheft oder eine legal hergestellte Kopie leihen könntest. was du dann damit machst, reisst keinen anderen in eine rechtliche grauzone. oder du kaufst ein antiquarisches heft, scanst es ein, und verkaufst es weiter (das original, nicht die scans :-D )
waidmannsheil
Re: Bastelbogen gesucht
Hallo Nixalsverdrus,
Aber darum geht es hier ja nicht. Farmix darf sich eine Kopie zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern anfertigen lassen (von einem rechtmäßigen Original, das nicht aus dem Internet stammt). Das bedeutet aber auch, daß jemand anderes für Farmix (auf dessen Veranlassung) zu dessen privatem Gebrauch eine Vervielfältigung anfertigen darf. Ansonsten wäre ja die Alternative des "sich anfertigen Lassens" witzlos.
Gruß
Erik
Abs. 6 regelt nur, was derjenige, der sich die Vervielfältigungsstücke herstellen läßt (oder sich selbst herstellt), damit nicht tun darf. Er darf sie nicht verbreiten und nicht öffentlich wiedergeben (v.a. nicht ins Internet stellen). Wenn Farmix sich einen Scan herstellen läßt, um ihn zu basteln und sich ins Regal zu stellen, dann ist das weder eine Verbreitung, noch eine öffentliche Wiedergabe.Gast hat geschrieben:und rechtlch wäre die weitergabe eines scans auch nicht ganz so einfach, wie oben angemerkt. siehe § 53 Abs. 6 UrhG:
§ 5 Abs. 2 Nr. 4 UrhG regelt die Vervielfältigung zum "sonstigen eigenen Gebrauch". Das wäre hier schon problematisch, weil es sich nicht nur um einen kleinen Teil eines Werkes handelt. Farmix geht es aber um eine (digitale) Kopie zum privaten Gebrauch. Die ist nach § 53 Abs. 1 UrhG zulässig - und zwar auf beliebigen Trägern, also auch digital.Gast hat geschrieben:grundsätzlich gilt jedoch, dass man als berechtigter nur zum eigenen gebrauch vervielfältigen darf. (§ 53 Abs. 2 Nr. 4 UrhG)
Jein. Wenn Farmix sich eine Kopie anfertigen lassen würde, um sie weiterzugeben, dann wäre das wohl schon von keinem der zulässigen Zwecke des § 53 UrhG gedeckt, vor allem nicht mehr vom privaten Gebrauch. Zudem könnte es sich um eine Verbreitung handeln (das weiß ich aber nicht sicher), was von Abs. 6 ausgeschlossen wird.Gast hat geschrieben:so wie ich das sehe, wäre eine weitergabe eines scans rechtswidrig,
Aber darum geht es hier ja nicht. Farmix darf sich eine Kopie zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern anfertigen lassen (von einem rechtmäßigen Original, das nicht aus dem Internet stammt). Das bedeutet aber auch, daß jemand anderes für Farmix (auf dessen Veranlassung) zu dessen privatem Gebrauch eine Vervielfältigung anfertigen darf. Ansonsten wäre ja die Alternative des "sich anfertigen Lassens" witzlos.
Das eben nicht allein. Er darf sich gerade auch legal eine Privatkopie herstellen lassen. Selbst muß er dazu gerade kein Original haben. Selbst derjenige, von dem er sich die Privatkopie anfertigen läßt, muß kein Original, sondern nur ein rechtmäßiges Vervielfältigungsstück haben.Gast hat geschrieben:ich habe das so verstanden, dass du dir entweder das originalheft oder eine legal hergestellte Kopie leihen könntest. was du dann damit machst, reisst keinen anderen in eine rechtliche grauzone.
Gruß
Erik
"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!" (Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)
Re: Bastelbogen gesucht
Hallo Nixalsverdrus,
Abs. 1 regelt die zulässige Vervielfältigung zu privaten Zwecken. Abs. 2 regelt sonstige Fälle, in denen eine eine Vervielfältigung zulässig ist. Und ja, man ist berechtigt, sich zu privaten Zwecken eine Kopie anfertigen zu lassen, wenn man das will und die Voraussetzungen des Abs. 1 S. 1 vorliegen.
Weil das so möglich ist, gibt es auch die Geräteabgabe auf Scanner, Kopierer, Drucker u.ä. nach § 54 UrhG.
§ 53a UrhG ist ins Gesetz aufgenommen worden, um klarzustellen, daß die Fernleihe und ähnliche Dienste der Uni-Bibliotheken (z.B. subito) zulässig sind. Das ist deshalb geschehen, weil es evetuell die Frage sein kann, ob diese immer unentgeltlich stattfinden und ob es sich wirklich nur um ein "herstellen Lassen" eines anderen handelt, wenn der Bibliothekar Recherchearbeit übernimmt. Es handelt sich letzlich um eine Umsetzung des Kopienversand-Urteils des BGH.
Ich bin kein Volljurist und auch kein Experte im Urheberrecht. Dennoch ist das auch für mich nicht der erste Gesetzestext, den ich lese.
Gruß
Erik
Berechtigt iSd Abs. 1 S. 2 ist, wer die Voraussetzungen des Abs. 1 S. 1 erfüllt. S. 2 bezieht sich unmittelbar auf S. 1.Nixalsverdrus hat geschrieben:dazu müsste man klären, wann man "berechtigt" ist... sicher nicht allein deshalb, weil man den wunsch nach besitz äussert! meines erachtens regelt das § 53 Abs. 2 UrhG.
Abs. 1 regelt die zulässige Vervielfältigung zu privaten Zwecken. Abs. 2 regelt sonstige Fälle, in denen eine eine Vervielfältigung zulässig ist. Und ja, man ist berechtigt, sich zu privaten Zwecken eine Kopie anfertigen zu lassen, wenn man das will und die Voraussetzungen des Abs. 1 S. 1 vorliegen.
Weil das so möglich ist, gibt es auch die Geräteabgabe auf Scanner, Kopierer, Drucker u.ä. nach § 54 UrhG.
Oder weil nicht man selbst, sondern nur ein Dritter eine entsprechende Vorlage hat. Warum man nicht selbst herstellt, sondern sich herstellen läßt, ist irrelevant. Wichtig ist nur, daß die allgemeinen Voraussetzungen und Grenzen des Abs. 1 S. 1 und die zusätzlichen des S. 2 eingehalten bleiben.Nixalsverdrus hat geschrieben:§ 53 Abs. 1 Satz 2 UrhG regelt, dass man sich als Berechtigter eine Kopie von einem Dritten anfertigen lassen darf, falls man das selber nicht kann oder will (zB wenn man keinen scanner hat). das ist der witz...
§ 53a UrhG ist ins Gesetz aufgenommen worden, um klarzustellen, daß die Fernleihe und ähnliche Dienste der Uni-Bibliotheken (z.B. subito) zulässig sind. Das ist deshalb geschehen, weil es evetuell die Frage sein kann, ob diese immer unentgeltlich stattfinden und ob es sich wirklich nur um ein "herstellen Lassen" eines anderen handelt, wenn der Bibliothekar Recherchearbeit übernimmt. Es handelt sich letzlich um eine Umsetzung des Kopienversand-Urteils des BGH.
Ich bin kein Volljurist und auch kein Experte im Urheberrecht. Dennoch ist das auch für mich nicht der erste Gesetzestext, den ich lese.
Gruß
Erik
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- Lupus
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Re: Bastelbogen gesucht
Nein, das liegt meines Wissens am Umgehen des Kopierschutzes bzw. wenn du sie Unbekannten schenkst oder wenn du Geld dafür verlangst.Nixalsverdrus hat geschrieben:warum darf ich dann keine cds oder dvds brennen und verschenken? wegen § 53 Abs. 6!
Eine Privatkopie darf man anlegen und auch Freunden, Bekannten und Verwandten ohne Vergütung zukommen lassen – solange man keinen Kopierschutz bricht. Das weiß ich als Nichtjurist aber Informatiker und regelmäßiger Leser der ct sicher.
Gruß, Wolf
Re: Bastelbogen gesucht
Hallo,
Auf die persönliche Bekanntheit kommt es an, wenn man selbst auf eigene Initiative eine Kopie macht (oder machen läßt), zum verschenken. Dann ist das Verschenken nur dann ein privater Zweck, wenn man zu dem Beschenkten eine entsprechende Beziehung hat.
So zumindest meine ich es gelesen zu haben.
Ob jemand hier Farmix helfen wil, ist natürlich jedermann's eigene Entscheidung. Ich halte das aber in der Form, wie es ihm vorschwebt (zu seinem privaten Gebrauch) für urheberrechtlich unproblematisch.
Gruß
Erik
Nixalsverdrus hat geschrieben:warum darf ich dann keine cds oder dvds brennen und verschenken?
exakt. Eine nicht kopiergeschützte CD darfst Du prinzipiell nach Maßgabe des § 53 UrhG zu privaten Zwecken kopieren. Wenn ein Kopierschutz besteht, aber nach § 95a UrhG nicht. Da fast alle modernen Kauf-CD's einen Kopierschutz haben, läuft das Recht auf Privatkopie insoweit ein Stück weit leer.Lupus hat geschrieben:Nein, das liegt meines Wissens am Umgehen des Kopierschutzes
Wobei man sich selbst (zu privaten Zwecken!) auch eine Kopie anfertigen lassen darf von jemandem, mit dem man nicht befreundet oder verwandt ist. Andersherum darf man also auch für jemanden unentgeltlich eine Kopie anfertigen, mit dem man nicht befreundet oder verwandt ist, wenn man dies auf desen Veranlassung (quasi als sein "Werkzeug") tut.Lupus hat geschrieben:Eine Privatkopie darf man anlegen und auch Freunden, Bekannten und Verwandten ohne Vergütung zukommen lassen
Auf die persönliche Bekanntheit kommt es an, wenn man selbst auf eigene Initiative eine Kopie macht (oder machen läßt), zum verschenken. Dann ist das Verschenken nur dann ein privater Zweck, wenn man zu dem Beschenkten eine entsprechende Beziehung hat.
So zumindest meine ich es gelesen zu haben.
Ob jemand hier Farmix helfen wil, ist natürlich jedermann's eigene Entscheidung. Ich halte das aber in der Form, wie es ihm vorschwebt (zu seinem privaten Gebrauch) für urheberrechtlich unproblematisch.
Gruß
Erik
"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!" (Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)