"Bemerkungen" in der Bibliothek gibt es nicht. Ich stimme Dir aber insoweit zu, daß man nicht jede CD einzeln als Artikel aufnehmen kann, auf der solch ein Lied ist. Insofern geht mein Vorschlag - der Marco auch bekannt ist - dahin, eine Seite zu den Kinderliedern zu machen und die Medien (LPs, MCs, CDs) auf denen diese sich, soweit bekannt, befinden, mit Titel und Herausgeber listenartig zu benennen. Über Links zu Erwerbsmöglichkeiten kann man dann natürlich auch nachdenken. Aber solche gibt es ja nicht zu jeder Veröffentlichung.Digger hat geschrieben:Für mich haben diese CD´s keine Berechtigung in der Bibliothek!
Das einzige was ich mich frage ist ob man in der Bibliothek unter Sammler eine Bemerkung dazu machen sollte. Mit oder ohne Links ist dann die Frage.
Nein, eine Lizenz haben sie sicherlich nicht. Das deutsche Urheberrecht gestattet es, sich in einem eigenen Werk mit einem bestehenden Werk auseinanderzusetzen. Wie ich schon schrieb: Das Buch Politix hat auch keine Asterix-Lizenz. Die braucht der Autor auch nicht. Es gibt natürlich irgendwo eine Grenze. Aber ich denke nicht, daß für diese Kinderlieder eine Lizenz eingeholt wurde. Das stünde sonst auch auf den CDs drauf.methusalix hat geschrieben:ich würde diese Kinderlieder-CDs aufnehmen, da sie ja doch irgendwie eine Lizenz haben müssen , denn sie werden professionell vertrieben .
Der Text von "Asterix der Gallierheld" wurde von einem Kind geschrieben. Bzgl. "Hey hey Idefix" habe ich darauf noch keinen Hinwies gefunden. - Aber Du hast Recht, ich halte es auch für unerheblich, zumal die Federführung der Veranstalter dieser Kindergruppe gehabt haben dürfte.methusalix hat geschrieben:Das der der Text von "Hey hey Idefix" von einem Kind geschrieben wurde ist unerheblich,
Die GEMA hat damit nun gar nichts zu tun. Das ist eine Verwertungsgesellschaft für deutsche Urheber von Musikstücken. Die wacht darüber, daß Musikstücke nicht ohne Genehmigung (= Zahlung) genutzt (v.a. vervielfältigt und öffentlich wiedergegeben) werden. Mit der Frage, ob ein Lied produziert werden darf oder dafür Rechte anderer Urheber erforderlich sind, hat die GEMA nichts zu tun.methusalix hat geschrieben:hautsache ist das die Rechte dafür vorhanden sind und das werden sie auch sein, denn sonst würde da schon die GEMA rechtlich einschreiten
Bezüglich Musikstücken ist mir da nichts bekannt. Richtig ist, daß Comicverfremdungen (= Raubdrucke) bis in die 1980er Jahre scharf verfolgt wurden. Aber wie gesagt, eine bloße Anknüpfung an ein anderes Werk ist noch nicht lizenzpflichtig. Diese Lieder sind recht kurz und sagen inhaltlich nicht viel über Asterix. Und die Asterix-Comics zum allgemeinen Kulturgut, d.h. man darf sie auch mal erwähnen, ohne gleich zahlen zu müssen. Es wird ja nichts direkt aus den Comics übernommen.methusalix hat geschrieben:das selbe gilt natürlich bei anderen Music-CDs(Kassetten) wo Asterix bezogene Texte erscheinen und vertont werden. Über die Rechte von Uderzo/Goscinny wurde ja schon eindeutige Gerichtsurteile gesprochen.
Zudem gab es jüngst Markenrechtsstreitigkeiten (Stichwort: Obelix/Mobilix). Da ging es um die Verwechslungsgefahr und Rufausbeutung von Produktbezeichnungen. Eine markenrechtliche Lizenz liegt hier aber sicherlich auch nicht vor. Denn auch die wird nicht nötig sein. Weil ein Lied (das nur auf Sammlungen mit vielen anderen Liedern gemeinsam vertrieben wird) den Titel "Asterix und Obelix" trägt, wird dies noch nicht zu einer markenmäßigen Verwendung. Das wäre z.B. der Fall, wenn solche Lieder auf einer entsprechend benannten CD erschienen (z.B. "Asterix Songs"). Dann würden die Markenrechte von L.E.A.R. tangiert. - Vielleicht ist das auch ein Grund dafür, daß diese Lieder auf keinem bekannten Album auf dem Cover genannt sind.
Doch ich möchte es nochmal sagen: Ich halte die Frage Lizenz oder keine Lizenz für unerheblich. Denn Werke über Asterix, die keine Lizenz brauchen, werden auch sonst aufgenommen.
Gruß
Erik